Fahrplan (roadmap) zur Beilegung des
israelisch-palästinensischen Konflikts
Im Wortlaut: Das Papier des "Quartetts" in voller Länge
Ein ergebnisorientierter "Fahrplan" für eine
dauerhafte Zwei-Staaten-Regelung zur Beilegung des
israelisch-palästinensischen Konflikts des Quartetts (EU, USA,
Russische Förderation und die VN)
Im Folgenden wird ein ergebnisorientierter und zielgerichteter
"Fahrplan" dargelegt, der eine klare Phaseneinteilung,
eine Ablaufplanung, Zieltermine und Bewertungsmaßstäbe enthält
und dessen Ziel es ist, durch beiderseitige Schritte der zwei
Parteien in den Bereichen Politik, Sicherheit, Wirtschaft,
humanitäre Lage und Aufbau von Institutionen unter der
Schirmherrschaft des Nahost-Quartetts Fortschritte zu erzielen. Das
Ziel ist eine endgültige und umfassende Beilegung des
israelisch-palästinensischen Konflikts bis 2005, wie Präsident
Bush in seiner Rede vom 24. Juni dargelegt hat und wie es von der
EU, Russland und den Vereinten Nationen in den Ministererklärungen
des Nahost-Quartetts vom 16. Juli und 17. September begrüßt worden
ist.
Eine Zwei-Staaten-Regelung zur Beilegung des
israelisch-palästinensischen Konflikts kann nur erreicht werden,
wenn Gewalt und Terrorismus ein Ende haben, wenn das
palästinensische Volk eine Führung hat, die entschieden gegen den
Terrorismus vorgeht sowie willens und fähig ist, eine
funktionierende, auf Toleranz und Freiheit gegründete Demokratie
aufzubauen, wenn Israel bereit ist, das Notwendigste zu tun, um die
Errichtung eines demokratischen palästinensischen Staates zu
ermöglichen, und wenn beide Parteien das Ziel einer
Verhandlungslösung, wie im Folgenden beschrieben, klar und
unmissverständlich akzeptieren. Das Quartett wird von Phase 1 an
die Umsetzung des Plans, einschließlich direkter Gespräche
zwischen den Parteien, nach Bedarf unterstützen und erleichtern.
Der Plan sieht für die Umsetzung einen realistischen zeitlichen
Ablauf vor. Da es ein fortschrittsorientierter Plan ist. wird die
Entwicklung allerdings davon abhängen, dass die Parteien sich guten
Willens bemühen und allen unten dargelegten Verpflichtungen
nachkommen. Wenn die Parteien ihre Verpflichtungen zügig erfüllen,
können die Fortschritte innerhalb der Phasen und die
übergreifenden Fortschritte auch schneller als im Plan vorgesehen
eintreten. Dagegen wird die Nichteinhaltung von Verpflichtungen
Fortschritte behindern.
Eine zwischen den Parteien ausgehandelte Einigung wird dazu
führen, dass ein unabhängiger, demokratischer und lebensfähiger
palästinensischer Staat entsteht, der in Frieden und Sicherheit mit
Israel und seinen anderen Nachbarn zusammenlebt. Durch diese
Einigung wird auf der Grundlage der Konferenz von Madrid, dem
Grundsatz 'Land für Frieden', den Resolutionen 242, 338 und 1397
des VN-Sicherheitsrats, der bereits von den Parteien erzielten
Vereinbarungen sowie der - vom Gipfeltreffen der Arabischen Liga in
Beirut gebilligten - Initiative des saudisch-arabischen Kronprinzen
Abdullah, die zur Anerkennung Israels als Nachbar, mit dem es in
Frieden und Sicherheit zu leben gilt, im Rahmen einer umfassenden
Einigung aufrief, der israelisch-palästinensische Konflikt
beigelegt und die Besatzung, im Jahr 1967 begann, beendet. Diese
Initiative ist ein wichtiger Bestandteil der internationalen
Bemühungen zur Förderung eines umfassenden Friedens auf allen
Verhandlungswegen, einschließlich derer zwischen Syrien und Israel
sowie zwischen Libanon und Israel.
Das Quartett wird regelmäßig auf hoher Ebene zusammentreffen,
um die Fortschritte der Parteien bei der Umsetzung des Plans zu
bilanzieren. Sofern nicht anders angegeben, wird erwartet, dass die
Parteien in jeder Phase ihre Verpflichtungen parallel erfüllen.
PHASE I: BEENDIGUNG DES TERRORS UND DER GEWALT, NORMALISIERUNG
DES PALÄSTINENSISCHEN LEBENS UND AUFBAU PALÄSTINENSISCHER
INSTITUTIONEN
GEGENWART BIS MAI 2003
In Phase I verpflichten sich die Palästinenser dazu, mit den
unten dargelegten Schritten umgehend und bedingungslos die Gewalt
einzustellen; unterstützende Maßnahmen vonseiten Israels sollten
hiermit einhergehen. Palästinenser und Israelis nehmen ihre
Sicherheitskooperation auf der Grundlage des Tenet-Arbeitsplans
wieder auf, damit Gewalt, Terrorismus und Aufhetzung durch
umstrukturierte und wirkungsvolle palästinensische
Sicherheitsdienststellen beendet werden. Die Palästinenser
verpflichten sich, in Vorbereitung auf die Staatlichkeit umfassende
politische Reformen durchzuführen, darunter die Ausarbeitung eines
palästinensischen Verfassungsentwurfs sowie freie, gerechte und
ergebnisoffene Wahlen auf der Grundlage dieser Maßnahmen
abzuhalten. Israel unternimmt alle erforderlichen Schritte, um die
Normalisierung des palästinensischen Lebens zu unterstützen.
Israel zieht sich aus den seit dem 28. September 2000 besetzten
palästinensischen Gebieten zurück, und beide Seiten stellen als
Sicherheitsleistung und Kooperationsfortschritt den damaligen Status
quo wieder her. Israel stellt ferner in Übereinstimmung mit dem
Mitchell-Bericht jede Siedlungstätigkeit ein.
Zu Beginn der Phase I:
1. Die palästinensische Führung veröffentlicht eine
unmissverständliche Erklärung, in der das Recht Israels auf
Existenz in Frieden und Sicherheit erneut bekräftigt und zu einem
sofortigen und bedingungslosen Waffenstillstand aufgerufen wird, der
jeden Einsatz von Waffengewalt sowie alle gegen Israel gerichteten
Gewaltakte überall beendet. Alle offiziellen palästinensischen
Institutionen stellen jede Hetze gegen Israel ein.
2. Die israelische Führung veröffentlicht eine
unmissverständliche Erklärung, in der sie ihr Bekenntnis zu einer
Zwei-Staaten-Vorstellung bekräftigt, der zufolge ein unabhängiger,
lebensfähiger und souveräner palästinensischer Staat mit Israel
in Frieden und Sicherheit zusammenlebt, wie dies von Präsident Bush
zum Ausdruck gebracht worden ist, und in der zum sofortigen Ende
aller Gewalt gegen Palästinenser überall aufgerufen wird. Alle
offiziellen israelischen Institutionen stellen jede Hetze gegen
Palästinenser ein.
SICHERHEIT
3. Die Palästinenser erklären bedingungslos Gewalt und
Terrorismus für beendet und unternehmen an Ort und Stelle sichtbare
Anstrengungen, um Einzelpersonen bzw. Gruppen, die, wo auch immer,
gewaltsame Angriffe auf Israelis planen und durchführen,
festzunehmen bzw. zu zerschlagen und ihnen Einhalt zu gebieten.
4. Ein wieder aufgebauter und neu ausgerichteter
Sicherheitsapparat der Palästinensischen Behörde leitet
nachhaltige, gezielte und wirkungsvolle Operationen ein, die sich
gegen alle am Terror Beteiligten richten und Fähigkeiten und
Infrastruktur der Terroristen zerschlagen. Dies schließt den Beginn
des Einzugs illegaler Waffen und die Konsolidierung der
Sicherheitskräfte ohne jede Verbindung zu Terror und Korruption
ein.
5. Die israelische Regierung unterlässt alles, was das Vertrauen
untergraben könnte, darunter Ausweisungen, Angriffe auf Zivilisten,
Beschlagnahme bzw. Abriss palästinensischer Häuser und
palästinensischen Eigentums als Strafmaßnahme oder zur
Erleichterung israelischer Bautätigkeit, Zerstörung
palästinensischer Institutionen und Infrastruktur sowie andere
Maßnahmen, die im Tenet-Arbeitsplan genannt sind.
6. Unter Rückgriff auf bestehende Mechanismen und Ressourcen vor
Ort beginnen Vertreter des Quartetts mit der informellen
Überwachungstätigkeit und erörtern mit den Parteien die
Einrichtung eines förmlichen Überwachungsmechanismus sowie dessen
Umsetzung.
7. Wie bereits früher vereinbart, Umsetzung eines US-Plans für
Wiederaufbau, Ausbildung und Wiederaufnahme der
Sicherheitskooperation in Zusammenarbeit mit externem
Aufsichtsgremium (USA - Ägypten - Jordanien). Bemühungen zur
Erzielung eines dauerhaften, umfassenden Waffenstillstands werden
durch das Quartett unterstützt.
· Alle palästinensischen Sicherheitsorganisationen werden zu drei
Diensten zusammengefasst, die einem mit den entsprechenden
Befugnissen ausgestatteten Innenminister Bericht erstatten.
· Umstrukturierte/fortgebildete palästinensische
Sicherheitskräfte und die entsprechenden Partner aufseiten der
israelischen Streitkräfte nehmen die Sicherheitspartnerschaft sowie
andere Projekte in Umsetzung des Tenet-Arbeitsplans nach und nach
wieder auf, darunter regelmäßige Treffen auf hoher Ebene unter
Beteiligung von US-Sicherheitsfachleuten.
8. Die arabischen Staaten unterbinden jede öffentliche und private
Finanzierung von Gruppen, die Gewalt und Terror verüben bzw.
unterstützen, sowie alle anderen Formen der Unterstützung solcher
Gruppen.
9. Alle Geber, die die Palästinenser finanziell unterstützen,
leiten diese Gelder über das offizielle Konto (Single Treasury
Account) des Palästinensischen Finanzministeriums.
10. Mit fortschreitender Verbesserung der allgemeinen
Sicherheitslage ziehen sich die israelischen Streitkräfte mehr und
mehr aus den seit dem 28. September 2000 besetzten
palästinensischen Gebieten zurück, und beide Seiten stellen den
Status quo wieder her, der vor dem 28. September 2000 bestand.
Gebiete, aus denen sich die israelischen Streitkräfte
zurückziehen, werden wieder von palästinensischen
Sicherheitskräften übernommen.
AUFBAU PALÄSTINENSISCHER INSTITUTIONEN
11. Sofortiges Einleiten eines glaubwürdigen Prozesses zur
Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs für einen palästinensischen
Staat. Der Verfassungsausschuss verteilt schnellstmöglich den
Entwurf der palästinensischen Verfassung, der auf einer starken
parlamentarischen Demokratie und einem Kabinett mit einem
entscheidungsbefugten Premierminister basiert, so dass er
öffentlich kommentiert/debattiert werden kann. Verfassungsausschuss
schlägt einen Entwurf vor, der nach den Wahlen den entsprechenden
palästinensischen Institutionen zur Annahme vorzulegen ist.
12. Ernennung eines Premierministers ad interim bzw. eines
Kabinetts ad interim mit entscheidungsbefugter
Exekutivbehörde/Entscheidungsorgan.
13. Die israelische Regierung ermöglicht palästinensischen
Funktionsträgern die volle Reisefreiheit für Sitzungen des PLC und
Kabinetts, für international überwachte Sicherheitsfortbildung
sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wahlreform und anderen
Reformen und führt weitere unterstützende Maßnahmen in Bezug auf
die Reformanstrengungen durch.
14. Weitere Ernennungen von palästinensischen Ministern mit
Entscheidungsbefugnis zur Durchsetzung grundlegender Reformen.
Durchführung weiterer Schritte zur Erreichung echter
Gewaltenteilung einschließlich etwa erforderlicher
palästinensischer Rechtsreformen zu diesem Zweck.
15. Einsetzung einer unabhängigen palästinensischen
Wahlkommission. Der PLC prüft und überarbeitet das Wahlgesetz.
16. Palästinensische Maßnahmen auf den Gebieten Recht,
Verwaltung und Wirtschaft im Einklang mit den Bewertungsmaßstäben,
wie von der Internationalen Arbeitsgruppe zur palästinensischen
Reform festgelegt.
17. So früh wie möglich und aufbauend auf den oben genannten
Maßnahmen sowie im Rahmen einer offenen Diskussion und einer
transparenten Kandidatenaufstellung/eines transparenten Wahlkampfs
auf der Grundlage eines freien Mehrparteienprozesses führen die
Palästinenser freie, ergebnisoffene und faire Wahlen durch.
18. Die israelische Regierung erleichtert der Arbeitsgruppe die
Wahlhilfe, die Wählerregistrierung sowie die Bewegungsfreiheit von
Kandidaten und amtlichen Wahlhelfern. Unterstützung für
nichtstaatliche Organisationen, die am Wahlprozess beteiligt sind.
19. Die israelische Regierung ermöglicht Wiedereröffnung der
palästinensischen Handelskammer und anderer geschlossener
palästinensischer Institutionen in Ost-Jerusalem auf der Grundlage
der Zusicherung, dass diese Institutionen strengstens im Einklang
mit früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien tätig sind.
HUMANITÄRE MASSNAHMEN IM GEGENZUG
20. Israel führt Maßnahmen zur Verbesserung der humanitären
Lage durch. Israel und die Palästinenser setzen uneingeschränkt
alle Empfehlungen des Bertini-Berichts zur Verbesserung der
humanitären Bedingungen um, wobei sie Ausgangssperren aufheben und
Bewegungseinschränkungen für Personen und Güter lockern sowie
internationalem und humanitärem Personal uneingeschränkten,
sicheren und unbehinderten Zugang gestatten.
21. Ad-hoc-Verbindungsausschuss für Palästina (AHLC)
überprüft die humanitäre Lage und die Aussichten für
wirtschaftliche Entwicklung im Westjordanland und im Gazastreifen
und startet eine großangelegte Geberunterstützungskampagne, auch
zur Unterstützung der Reformen.
22. Die israelische Regierung und die Palästinensische Behörde
setzen im Einklang mit vereinbarten, transparenten
Überwachungsmechanismen den Prozess zur Prüfung von Einnahmen
sowie den Transfer von Geldern, einschließlich Rückständen, fort.
ZIVILGESELLSCHAFT
23. Weitere Unterstützung durch Geber, einschließlich
verstärkter Finanzierung durch private
Freiwilligenorganisationen/nichtstaatliche Organisationen, um
Programme im Bereich Bürgerkontakte, die Entwicklung des
Privatsektors und zivilgesellschaftliche Initiative zu fördern.
SIEDLUNGEN
24. Die israelische Regierung baut umgehend Siedlungsaußenposten
ab, die seit März 2001 errichtet worden sind.
25. Im Einklang mit dem Mitchell-Bericht stellt die israelische
Regierung jede Siedlungsaktivität ein (einschließlich des
natürlichen Wachstums der Siedlungen).
PHASE II: ÜBERGANG
JUNI 2003 - DEZEMBER 2003
In der zweiten Phase richten sich die Bemühungen auf die Option
der Schaffung eines unabhängigen palästinensischen Staates mit
vorläufigen Grenzen und Merkmalen der Souveränität auf der
Grundlage der neuen Verfassung als Zwischenstation auf dem Weg zu
einer Einigung über den endgültigen Status. Wie bereits
festgestellt, kann dieses Ziel erreicht werden, wenn das
palästinensische Volk eine Führung hat, die entschieden gegen den
Terror vorgeht sowie willens und fähig ist, eine funktionierende
Demokratie auf der Grundlage von Toleranz und Freiheit aufzubauen.
Wenn es eine solche Führung sowie reformierte zivile Institutionen
und Sicherheitsstrukturen gibt, werden die Palästinenser für den
Aufbau eines unabhängigen, lebensfähigen Staates die aktive
Unterstützung des Quartetts und der internationalen Gemeinschaft im
weiteren Sinne erhalten.
Der Übergang zu Phase II wird auf der einvernehmlichen
Einschätzung seitens des Quartetts beruhen, ob die Bedingungen für
ein Fortschreiten gegeben sind, wobei das Verhalten beider Parteien
berücksichtigt wird. In dem Bemühen, die Normalisierung des Lebens
der Palästinenser und den Aufbau palästinensischer Institutionen
kontinuierlich fortzuschreiben, beginnt Phase II nach den
palästinensischen Wahlen und endet mit der Option der Schaffung
eines unabhängigen palästinensischen Staates mit vorläufigen
Grenzen im Jahr 2003. Die Hauptziele dieser Phase sind fortgesetzte
umfassende Anstrengungen zur Gewährleistung von Sicherheit und eine
wirkungsvolle Sicherheitskooperation, die fortgesetzte
Normalisierung des Lebens der Palästinenser und der fortgesetzte
Aufbau von Institutionen, die Beibehaltung und Fortschreibung der
für Phase I definierten Ziele, die Ratifikation einer
demokratischen palästinensischen Verfassung, die förmliche
Einrichtung eines Amtes des Premierministers, die Konsolidierung der
politischen Reformen und die Schaffung eines palästinensischen
Staates mit vorläufigen Grenzen.
INTERNATIONALE KONFERENZ:
1. Wird durch das Quartett in Abstimmung mit den Parteien
unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der palästinensischen
Wahlen einberufen, um den wirtschaftlichen Wiederaufbau der
Palästinenser zu unterstützen und einen Prozess zu initiieren, der
zur Schaffung eines unabhängigen palästinensischen Staates mit
vorläufigen Grenzen führt.
· Eine solche Konferenz hätte umfassenden Charakter und würde mit
der Zielvorstellung eines umfassenden Friedens im Nahen Osten (auch
zwischen Israel und Syrien sowie zwischen Israel und Libanon) und
auf der Grundlage der in der Präambel dieses Dokuments
niedergelegten Prinzipien durchgeführt.
· Die arabischen Staaten bringen ihre Beziehungen zu Israel wieder
auf den Stand, den sie vor der Intifada hatten (Handelsbüros etc.)
· Wiederbelebung des multilateralen Engagements zu Themen wie z.B.
regionale Wasserressourcen, Umwelt, Wirtschaftsentwicklung,
Flüchtlinge und Fragen der Rüstungskontrolle.
2. Die neue Verfassung für einen demokratischen, unabhängigen
palästinensischen Staat wird fertiggestellt und von den
entsprechenden palästinensischen Institutionen angenommen. Weitere
Wahlen sollten erforderlichenfalls nach der Annahme der neuen
Verfassung folgen.
3. Ein mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattetes Reformkabinett
mit dem offiziell eingerichteten Amt des Premierministers agiert im
Einklang mit dem Verfassungsentwurf.
4. Fortgesetzte umfassende Anstrengungen zur Gewährleistung von
Sicherheit einschließlich wirkungsvoller Sicherheitskooperation auf
der Grundlage des für Phase I Dargelegten.
5. Schaffung eines unabhängigen palästinensischen Staates mit
vorläufigen Grenzen im Rahmen eines Prozesses israelisch-
palästinensischen Engagements, der durch die internationale
Konferenz auf den Weg gebracht wird. Innerhalb dieses Prozesses
Umsetzung früherer Vereinbarungen, um maximale territoriale
Zusammengehörigkeit zu erreichen, einschließlich weiterer
Maßnahmen zu Siedlungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines
palästinensischen Staates mit vorläufigen Grenzen.
6. Stärkere Rolle der internationalen Gemeinschaft bei der
Überwachung des Übergangsprozesses mit aktiver, dauerhafter und
praktischer Unterstützung durch das Quartett.
7. Mitglieder des Quartetts setzen sich für die internationale
Anerkennung des palästinensischen Staates einschließlich etwaiger
VN-Mitgliedschaft ein.
PHASE III: VEREINBARUNG ÜBER DEN ENDGÜLTIGEN STATUS UND ENDE
DES ISREALISCH-PALÄSTINENSISCHEN KONFLIKTS
2004-2005
Der Übergang zu Phase III erfolgt auf der Grundlage der
einvernehmlichen Beurteilung durch das Quartett sowie unter
Berücksichtigung des Verhaltens beider Parteien und der
Überwachungserkenntnisse des Quartetts. Die Ziele der Phase III
sind die Konsolidierung der Reformen und die Stabilisierung der
palästinensischen Institutionen, nachhaltige und wirkungsvolle
Anstrengungen der Palästinenser zur Gewährleistung von Sicherheit
sowie israelisch- palästinensische Verhandlungen mit dem Ziel einer
Einigung über den endgültigen Status im Jahr 2005.
ZWEITE INTERNATIONALE KONFERENZ:
1. Wird durch das Quartett in Abstimmung mit den Parteien Anfang
2004 einberufen, um die erzielte Einigung über einen unabhängigen
palästinensischen Staat mit vorläufigen Grenzen zu bestätigen und
offiziell mit aktiver, dauerhafter und praktischer Unterstützung
durch das Quartett einen Prozess zu initiieren, der zu einer
dauerhaften, endgültigen Klärung des Status unter Einbeziehung der
Themen Grenzen, Jerusalem, Flüchtlinge und Siedlungen im Jahr 2005
führt, und um Fortschritte in Richtung einer baldmöglichst zu
erzielenden umfassenden Nahost-Einigung zwischen Israel und Libanon
sowie zwischen Israel und Syrien zu fördern.
2. Fortgesetzte, umfassende und wirkungsvolle Fortschritte bei
der Umsetzung der von der Arbeitsgruppe in Vorbereitung der Einigung
über den endgültigen Status ausgearbeiteten Reform-Agenda.
3. Fortgesetzte, nachhaltige und wirkungsvolle Anstrengungen zur
Gewährleistung von Sicherheit sowie nachhaltige, effiziente
Sicherheitskooperation auf der Grundlage des für Phase I
Dargelegten.
4. Internationale Bemühungen zur Erleichterung der Reformen und
Stabilisierung der palästinensischen Institutionen sowie der
palästinensischen Wirtschaft in Vorbereitung der Einigung über den
endgültigen Status.
5. Die Parteien erzielen im Wege gemeinsamer Aushandlung auf der
Grundlage der Resolutionen 242, 338 und 1397 des VN-Sicherheitsrats
eine letztgültige und umfassende Vereinbarung über den
endgültigen Status, die den israelisch- palästinensischen Konflikt
im Jahr 2005 beendet; diese Vereinbarung beendet auch die Besatzung,
die im Jahr 1967 begann, und beinhaltet eine einvernehmliche,
gerechte, faire und realistische Lösung der Flüchtlingsfrage sowie
eine auf dem Verhandlungsweg erzielte Klärung des Status von
Jerusalem, die die politischen und religiösen Bedenken beider
Seiten berücksichtigt und die religiösen Interessen von Juden,
Christen und Muslimen in aller Welt schützt, und sie verwirklicht
die Vision, dass die zwei Staaten, nämlich Israel und ein
souveränes, unabhängiges, demokratisches und lebensfähiges
Palästina, in Frieden und Sicherheit zusammenleben.
6. Zustimmung zur Aufnahme vollständiger normaler Beziehungen zu
Israel durch arabische Staaten und Sicherheit für alle Staaten der
Region im Kontext eines umfassenden arabisch-israelischen Friedens.
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