EUMC
Website Introduction
Arbeitsdefinition "Antisemitismus"
Der im März 2004 veröffentlichte EUMC
Bericht zu Antisemitismus hebt sowohl das Fehlen
operationalisierbarer Definitionen des Antisemitismus in
den meisten EU Mitgliedsländern hervor wie auch die
unzureichende Vergleichbarkeit dieser Daten aufgrund des
unterschiedlichen Methodenzugangs bei den vorhandenen
Primärdatensammlungen.
Zur Unterstützung der Sammlung
spezifischerer und relevanterer Daten und zugunsten
einer präziseren Blicks auf die Entwicklungen des
Antisemitismus das EUMC und OSZE/ODIHR konsultierten
jüdische Organisationen wie den European Jewish
Congress, das American Jewish Committee, andere
jüdische Nichtregierungsorganisationen sowie führende
Akademiker. Mit diesen wurden informelle Diskussionen im
Hinblick auf eine gemeinsame
"Arbeitsdefinition", die mit den theoretischen
Argumentationslinien des EUMC Antisemitismusberichts
übereinstimmt, geführt. Der Autor dieses Berichts
wurde ebenfalls dazu konsultiert, um sicherzustellen,
dass die Arbeitsdefinition mit den Theorieansätzen des
Berichts in Einklang steht. Der Bericht selbst wurde
durch den Verwaltungsrat des EUMC angenommen.
Der Text wurde anschließend dem EUMC
RAXEN Netzwerk (vertraglich an das EUMC gebundene
Organisationen in jedem der EU Mitgliedsländer zur
Sammlung vorhandener Daten) zur Verteilung unter
Datensammlungseinrichtungen übersandt. Ziel war ein
feedback zur Funktionalität der Arbeitsdefinition,
ihrer Effektivität und ihrer Relevanz für diese
Länder. Das RAXEN Netzwerk selbst sammelt keine
primären Daten. Da diese jedoch sowohl mit offiziellen
wie nicht-offiziellen Institutionen primärer
Datensammlung interagieren, wurden sie gebeten, die
Arbeitsdefinition mit diesen zu diskutieren und dem EUMC
entsprechende Einschätzungen zur Funktionalität zu
übermitteln. Der Text wird danach nochmals in
Zusammenarbeit mit allen beteiligten Institutionen
überarbeitet und die nächsten Schritte mit OSZE/ODIHR
und den jüdischen Organisationen diskutiert werden.
Die "Arbeitsdefinition" wurde
für das EUMC als ein praxisorientiertes Instrument zur
Unterstützung gründlicherer Datensammlung entwickelt
und ist Teil eines laufenden Prozesses bisher ohne
legale Grundlage. Ähnliche
"Arbeitsdefinitionen" für
Datensammlungszwecke zur Verbesserung von
Komparabilität und Effektivität werden in Zukunft auch
für andere Themenbereiche zu entwickeln sein.
Die Beteiligung von OSZE/ODIHR ist
deshalb von besonderer Bedeutung, da diese eine eigene
Datensammlung zu Antisemitismus in naher Zukunft
angekündigt hat. Deshalb ist es allemal der Mühe wert,
Anstrengungen in Richtung Kohärenz und Konsistenz zu
unternehmen.
ARBEITSDEFINITION
"ANTISEMITISMUS"
Zweck des Dokuments ist es, einen
praktischen Leitfaden zur Identifizierung von
Antisemitismus, zur Datensammlung und zur Unterstützung
und Umsetzung von Gesetzgebungsinitiativen zur
Verfügung zu stellen.
Arbeitsdefinition: "Antisemitismus
ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die man als
Judenhass bezeichnen kann. Rhetorische und physische
Manifestationen von Antisemitismus sind gegen jüdische
oder nicht-jüdische Individuen und/oder gegen ihr
Eigentum, gegen Institutionen der jüdischen Gemeinden
und gegen religiöse Einrichtungen gerichtet."
Außerdem können solche Manifestationen
gegen den Staat Israel angesehen als jüdische
Gemeinschaft gerichtet sein. Antisemitismus klagt Juden
häufig der Verschwörung zum Schaden der Menschheit an
und wird oft genutzt, um Juden dafür verantwortlich zu
machen, "warum etwas falsch läuft". Er
drückt sich in Worten, in schriftlicher und visueller
Form und in Taten aus, und verwendet dazu unheilvolle
Stereotypen und negative Charakterzüge.
Zeitgenössische Beispiele für
Antisemitismus im öffentlichen Leben, in den Medien, in
Schulen, am Arbeitsplatz und in der religiösen Welt
können, unter Berücksichtigung des übergeordneten
Kontexts, folgendes umfassen, sind aber darauf nicht
begrenzt:
* Den Aufruf, die Unterstützung oder die
Rechtfertigung, Juden zu töten oder zu schädigen, im
Namen einer radikalen Ideologie oder einer
extremistischen religiösen Sicht.
* Das Äußern verlogener, entmenschlichender,
dämonisierender oder stereotyper Behauptungen über
Juden als solche oder über die kollektive Macht von
Juden, etwa besonders, aber nicht begrenzt auf, den
Mythos einer jüdischen Weltverschwörung oder die
jüdische Kontrolle der Medien, der Wirtschaft, der
Regierung oder anderer gesellschaftlicher Einrichtungen.
* Die Beschuldigung, dass Juden als Volk Verantwortung
trügen für reale oder vermeintliche Vergehen einzelner
Juden oder einer Gruppe von Juden oder selbst für
solche Handlungen, die von Nicht-Juden begangen wurden.
* Die Leugnung der Tatsache, des Umfangs, der
Mechanismen (z.B. der Gaskammern) oder der Absicht des
Völkermordes am jüdischen Volk seitens des
nationalsozialistischen Deutschlands, seiner
Unterstützer und Komplizen während des Zweiten
Weltkrieges (Holocaust).
* Die Beschuldigung der Juden als Volk oder des Staates
Israel, den Holocaust erfunden oder dramatisiert zu
haben.
* Die Beschuldigung, Staatsbürger jüdischer Herkunft
seien loyaler eingestellt gegenüber Israel oder
vermeintlichen jüdischen Prioritäten weltweit als
gegenüber den Interessen ihrer eigenen Staaten.
Beispiele dafür, wie sich
Antisemitismus gegenüber dem Staat Israel in seinem
umfassenden Kontext manifestiert, umfassen:
* Die Ablehnung des Selbstbestimmungsrechts des
jüdischen Volkes, z.B. durch die Behauptung, der Staat
Israel sei ein rassistisches Projekt.
* Die Anwendung doppelter Standards, indem an Israel
Verhaltensansprüche gestellt werden, die von keiner
anderen demokratischen Nation erwartet oder gefordert
werden.
* Die Anwendung klassisch-antisemitischer Symbole und
Bilder (z.B. der Vorwurf, dass Juden Jesus töteten,
oder die Behauptung von Blutopfern) für die
Charakterisierung Israels oder der Israelis.
* Der Vergleich der aktuellen Politik Israels mit der
der Nazis
* Die Behauptung einer Kollektivverantwortung der Juden
gegenüber der Politik des Staates Israel.
Allerdings kann Kritik an Israel dann
nicht als antisemitisch eingestuft werden, wenn sie in
ähnlicher Weise auch gegenüber anderen Ländern
geäußert wird.
Antisemitische Akte sind kriminell, wenn
sie durch entsprechende Gesetze als solche definiert
sind (z.B. die Leugnung des Holocaust oder die
Verbreitung antisemitischen Materials in einigen
Ländern).
Kriminelle Akte sind antisemitisch, wenn als Ziele
solcher Attacken, gleichgültig ob sie gegen Personen
oder gegen Eigentum wie Gebäude, Schulen, Gebets- oder
Begräbnisstätten gerichtet sind, solche ausgewählt
werden, die jüdisch sind, mit Juden in Verbindung
gebracht oder als jüdisch angesehen werden.
Antisemitische Diskriminierung ist die Verweigerung von
Chancen oder von Funktionen für Juden, die anderen zur
Verfügung stehen. Dies ist in vielen Ländern illegal.
Eine andere Übersetzung. Das englische
Original ist allerdings bindend. Die deutschen
Übersetzungen sind nur Vorschläge:
EINE ARBEITS-DEFINITION DES
ANTISEMITISMUS
(Januar 28, 2005)
Das Ziel dieses Dokuments ist es, eine praktische
Anleitung zur Erkennung von Vorfällen, dem Sammeln von
Daten und der Einsetzung und Durchführung von Gesetzen
zu bieten, die sich mit Antisemitismus befassen.
Antisemitismus ist eine gewisse Wahrnehmung von Juden,
die sich als Hass gegen Juden ausdrücken kann.
Rhetorische und physische Erscheinungsformen des
Antisemitismus richten sich gegen jüdische order nicht
jüdische Einzelpersonen und/oder ihr Eigentum, gegen
Institutionen jüdischer Gemeinden und religiöse
Einrichtungen.
Zusätzlich könnten solche Erscheinungsformen sich auch
gegen den Staat Israel richten, der als er als
jüdisches Kollektiv angesehen wird.
Antisemitismus wirft Juden regelmäßig Verschwörung
zum Schaden der Menschheit vor; er wird auch oft benutzt
um Juden für alles verantwortlich zu machen, "was
falsch läuft". Das drückt sich in Wort, in
Schrift, in visuellen Formen und durch Taten aus und
verwendet finstere Stereotypen und negative
Charakterzüge.
Zeitgenössische Beispiele von Antisemitismus im
öffentlichen Leben, in den Medien, Schulen, am
Arbeitsplatz und im religiösen Bereich können, unter
Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs, die folgenden
Elemente beinhalten; die Liste ist allerdings nicht
vollständig:
· Im Namen einer radikalen Ideologie oder einer
extremistischen religiösen Sicht dazu aufrufen, Juden
zu töten oder ihnen zu schaden, dabei zu helfen oder es
zu rechtfertigen.
· Das Äußern verlogener, entmenschlichender,
dämonisierender oder stereotyper Vorurteile über
Juden, wie etwa der Macht der Juden als Kollektiv -
insbesondere, aber nicht nur dem Mythos einer jüdischen
Weltverschwörung oder dass Juden die Medien, die
Wirtschaft, die Regierung oder gesellschaftliche
Einrichtungen kontrollieren.
· Juden als Volk zu beschuldigen, sie seien für
tatsächliche oder eingebildete Vergehen einer einzelnen
jüdischen Person oder Gruppe oder sogar für von
Nicht-Juden begangene Taten verantwortlich.
· Die Tatsache, das Ausmaß, die Mechanismen (etwa die
Gaskammern) oder die Vorsätzlichkeit des Völkermords
am jüdischen Volk durch das nationalsozialistische
Deutschland und seine Helfer und Komplizen im während
des Zweiten Weltkriegs (den Holocaust) zu leugnen.
· Die Juden als Volk oder den Staat Israel zu
beschuldigen, den Holocaust erfunden oder übertrieben
(dargestellt) zu haben.
· Jüdische Bürger zu beschuldigen, Israel oder den
vermeintlichen weltweiten Prioritäten der Juden
gegenüber loyaler zu sein als den Interessen ihrer
eigenen Nationen.
Beispiele dafür, wie sich Antisemitismus in Bezug auf
den Staat Israels manifestiert, könnten unter
Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs Folgendes
einschließen:
· Dem jüdischen Volk wird das Recht auf
Selbstbestimmung abgesprochen, etwa durch die
Behauptung, der Staat Israel sei ein rassistisches
Projekt.
· Die Anwendung von zweierlei Maßstab, indem an Israel
Verhaltensansprüche gestellt werden oder von ihm
Verhalten erwartet wird wie von keinem anderen
demokratischen Staat.
· Die Benutzung von Symbolen und Bildern, die mit
klassischem Antisemitismus verbunden sind (so der
Behauptung, die Juden hätten Jesus getötet oder
Ritualmordvorwürfen), um Israel oder Israelis zu
beschreiben.
· Der Vergleich der heutigen Politik Israels mit der
der Nazis.
· Juden kollektiv für Handlungen des Staates Israel
verantwortlich zu machen.
Allerdings kann Kritik an Israel, wie sie in
vergleichbarer Weise auch gegenüber anderen Ländern
geübt wird, nicht als antisemitisch gelten.
Antisemitische Taten sind kriminell, wenn sie vom Gesetz
so definiert werden (in einigen Ländern z.B. die
Leugnung des Holocaust oder die Verteilung
antisemitischen Materials). Kriminelle Taten sind
antisemitisch, wenn die Ziele der Angriffe, ob sie nun
Personen oder Sacheigentum - wie Gebäude, Schulen,
Gebetsstätten und Friedhöfe - sind, deshalb
ausgewählt werden, weil sie jüdisch oder mit Juden
verbunden sind oder als solches angesehen werden.
Antisemitische Diskriminierung ist die Verweigerung von
Möglichkeiten oder Diensten für Juden, die anderen zur
Verfügung stehen; dies ist in vielen Ländern illegal.
(Merke: Die ECRI hat in seiner Allgemeinen politischen
Empfehlung Nr. 9 vom 25. Juni 2004 spezielle
Empfehlungen bezüglich der Kriminalisierung
antisemitischer Taten angeboten.)
Nachfolgend die Empehlungen der ECRI
http://www.coe.int/T/E/Human_Rights/Ecri/1-ECRI/3-General_themes/1-Policy_Recommendations/Recommendation_N%B09/1-Recommendation_9.asp
Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 9 der ECRI zum Kampf
gegen den Antisemitismus
Angenommen am 25. Juni 2004
Veröffentlicht durch die Europäische Kommission gegen
Rassismus und Intoleranz
Europarat - 2004
DER EUROPARAT
Der Europarat ist eine politische Organisation, die am
5. Mai 1949 von zehn europäischen Staaten gegründet
wurde, um größere Einigkeit zwischen seinen
Mitgliedern zu fördern. Er umfasst inzwischen 45
europäische Staaten.1
Die Hauptziele der Organisation sind die Förderung von
Demokratie, Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit und
die Entwicklung gemeinsamer Antworten auf politische,
soziale, kulturelle und juristische Herausforderungen
seiner Mitgliedsstaaten. Seit 1989 hat er die meisten
Länder Mittel- und Osteuropas integriert und sie in
ihren Bemühungen unterstützt, ihre politischen,
rechtlichen und Verwaltungsreformen umzusetzen und zu
konsolidieren. Der Europarat hat seinen permanenten Sitz
in Straßburg (Frankreich). Entsprechend seiner Satzung
hat er zwei konstitutionelle Organe: den Ministerrat und
die parlamentarische Versammlung. Der Versammlung der
örtlichen und regionalen Behörden Europas
repräsentiert die Einheiten örtlicher und regionaler
Selbstverwaltungen innerhalb ihrer Mitgliedsstaaten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist die
juristische Instanz, um Beschwerden von Individuen,
Vereinigungen oder andere Vertragsstaaten gegen einen
Staat auf Grundlage der Verletzung der europäischen
Menschenrechtskonvention zu verhandeln.
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und
Intoleranz
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und
Intoleranz (ECRI) ist eine Beobachtungsinstanz, die auf
dem ersten Gipfel der Staatschefs und Regierungen der
Mitgliedstaaten des Europarats eingerichtet wurde. Die
Entscheidung die ECRI einzurichten ist in der Wiener
Erklärung enthalten, die auf dem ersten Gipfel am 9.
Oktober 1993 angenommen wurde. Die Europäische
Konferenz gegen Rassismus , abgehalten in Straßburg im
Oktober 2000, forderte die Stärkung des Handelns des
ECRI. Am 13. Juni 2002 nahm der Ministerrat ein neues
Statut für die ECRI, das dessen Rolle als unabhängige
Menschenrechts-Beobachtungsinstanz zu Fragen zu
Rassismus und rassischer Diskriminierung konsolidieren
soll.
Die Mitglieder der ECRI arbeiten individuellen und sind
unabhängig. Die Aufgabe des ECRI ist der Kampf gegen
Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und
Intoleranz auf der Ebene des vergrößerten Europa und
aus der Perspektive des Schutzes der Menschenrechte. Die
ECRI deckt mit ihrem Handeln alle notwendigen Maßnahmen
zur Bekämpfung von Gewalt, Diskriminierung und
Vorurteil ab, der sich Personen oder Gruppen von
Personen, insbesondere wegen Rasse, Farbe, Sprache,
Religion, Nationalität oder nationaler bzw. ethnischer
Herkunft gegenüber sehen.
Das Aktivitäten-Programm der ECRI umfass drei Aspekte:
eine Herangehensweise Land für Land; die Arbeit an
allgemeinen Themen; Ak-tivitäten in Bezug auf die
Zivilgesellschaft. Um weitere Informationen über die
ECRI und ihre Aktivitäten zu erhalten, kontaktieren Sie
bitte:
Secretariat of the European Commission against Racism
and Intolerance
Council of Europe
F - 67076 Strasbourg cedex
Tel: +33 (0)3 88 41 29 64
Fax: +33 (0)3 88 41 39 87
E-Mail: combat.racism@coe.int
Website: http://www.coe.int./ecri
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und
Intoleranz:
Mit Bezug auf Artikel 14 der Europäischen
Menschenrechts-Konvention;
Mit Bezug auf Protokoll Nr. 12 der Europäischen
Menschenrechts-Konvention, die eine allgemeine Klausel
zum Verbot von Diskriminierung beinhaltet;
Mit Bezug auf die Präzedenzfälle des europäischen
Menschenrechts-Gerichtshof und in Erinnerung daran, dass
das Gericht entschied, dass das Abstreiten der
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die unter dem
nationalsozialistischen Regime begangen wurden, zu den
schwersten Formen radikaler Diffamierung gehören und
dass Hetze zum Hass gegen Juden und die Leugnung solcher
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die
Rechtfertigung von pro-Nazi-Politik nicht erlaubt werden
kann den Schutz zu erhalten, den Artikel 10 der
Europäischen Menschenrechts-Konvention bietet;
Mit Bezug auf die Zusatzprotokolle der Konvention auf
Cyber-Kriminalität betreffs der Kriminalisierung von
Akten rassistischer oder fremdenfeindlicher Natur, die
über Computer-Systeme begangen werden;
In Erinnerung an die Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 1
der ECRI zur Bekämpfung von Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz und
die Allgemeine Politikempfehlung Nr. 2 der ECRI zu
spezialisierten Instanzen zur Bekämpfung von Rassismus,
Frem-denfeindlichkeit und Intoleranz auf nationaler
Ebene;
Ebenfalls in Erinnerung an die Allgemeine
Politik-Empfehlung Nr. 7 der ECRI zu nationaler
Rechtsprechung zur Bekämpfung von Rassismus und
Rassendiskriminierung, die Schlüsselelemente
angemessener juristischer Maßnahmen zur effenktiven
Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung
beinhaltet;
Unter Berücksichtigung der Erklärung zur Sorge und
Inhalt zu "Antisemitismus heute in Europa",
die am 27. März 2000 von den Teilnehmern der
Straßburger "Beratungen zu Antisemitismus heute in
Europa" angenommen wurde, die der Generalsekretär
des Europarats einberufen wurde;
Mit Bezug auf die Empfehlung 15 (aus 2001) des
Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten zum Lehren von
Geschichte im 21. Jahrhundert in Europa, die von den
Bildungsministern auf dem Minister-Seminar bestätigt
wurde, das in Straßburg im Oktober 2002 abgehalten
wurde;
In Erinnerung an die Prinzipen, die die Charta der
europäischen Parteien für eine nicht rassistische
Gesellschaft enthalten sind;
Unter Berücksichtigung der Beschlüsse der
OSZE-Konferenzen zu Antisemitismus, die am 19./20. Juni
2003 in Wien und 28./29. April 2004 in Berlin abgehalten
wurden;
In Erinnerung an die Arbeit der Europäischen Union zur
Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung und unter
Berücksichtigung der Beschlüsse auf dem Seminar zu
"Europa gegen Antisemitismus, für eine Union der
Vielfalt", die am 19. Februar 2004 in Brüssel
organisiert wurde;
In Erinnerung daran, dass das Erbe der europäischen
Geschichte eine Verpflichtung darstellt, sich der
Vergangenheit zu erinnern, indem wachsam und aktiv jeder
Erscheinungsform von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit,
Antisemitismus und Intoleranz entgegen getreten werden
soll;
Der Erinnerung an die Opfer der systematischen
Verfolgung und Ausrottung der Juden in der Shoah, wie
auch der anderen Opfer der Politik rassistischer
Verfolgung und Ausrottung während des Zweiten
Weltkriegs Achtung zollend;
Den jüdischen Opfern von Morden und systematischer
Verfolgung unter totalitären Regimen nach dem Zweiten
Weltkrieg, sowie anderer Opfer dieser Politik Achtung
zollend;
Diesbezüglich betonend, das der Europarat genau deshalb
gegründet wurde, um gemeinsame und gerechte
Wertvorstellungen - insbesondere den Schutz und die
Förderung der Menschenrechte - zu verteidigen, um die
Europa nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs wieder
aufgebaut wurde;
In Erinnerung daran, dass die Bekämpfung von Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz sich
im Schutz und der Werbung für Menschenrechte gründet
und Teil von deren Schutz bildet;
Zutiefst überzeugt davon, dass die Bekämpfung von
Antisemitismus, bei aller Notwendigkeit von Taten, die
seine Besonderheiten berücksichtigen, eine integrale
und wesentliche Komponente des Kampfes gegen Rassismus
ist;
Betonend, dass der Antisemitismus in ganz Europa seit
Jahrhunderten hartnäckig weiter bestand;
In Beobachtung der derzeitigen Zunahme des
Antisemitismus in vielen europäischen Ländern und
betonend, dass diese Zunahme auch durch neue
Erscheinungsformen des Antisemitismus charakterisiert
ist;
Unter Feststellung, dass diese Erscheinungsformen oft
zeitgenössischen Entwicklungen in der Welt, wie der
Lage im Nahen Osten, folgten;
Betonend, dass diese Erscheinungsformen nicht exklusiv
die Taten von radikalen oder Randgruppen sind, sondern
oft ein Phänomen der Allgemeinheit, auch in Schulen,
die zunehmend als normale Ereignisse wahrgenommen
werden;
In Beobachtung des regelmäßigen Gebrauchs von Symbolen
der Nazizeit und Bezugnahme auf die Schoah in heutigen
Erscheinungsformen des Antisemitismus;
Betonend, dass diese Erscheinungsformen in
unterschiedlichen sozialen Gruppen und unterschiedlichen
Sektoren der Gesellschaft ihren Ursprung haben;
Mit der Feststellung, dass die Opfer von Rassismus und
Ausgrenzung in einigen europäischen Gesellschaften
manchmal selbst Antisemitismus verüben;
In Feststellung, dass in einer Reihe von Ländern
weiterhin für Antisemitismus, einschließlich seiner
neuen Formen, offen oder in kodierter Form durch
politische Parteien oder Führer geworben wird, was
nicht nur extremistische Parteien einschließt, sondern
auch einige Parteien des Mainstreams;
In der Überzeugung, dass eine angemessene Antwort auf
diese Phänomene nur durch die konzertierten Bemühungen
aller relevanten Akteure der europäischen
Gesellschaften, einschließlich der Repräsentanten
unterschiedlicher Gemeinden, religiöser Leiter, ziviler
gesellschaftlicher Organisationen und anderer
Schlüssel-Institutionen entwickelt werden kann;
Betonend, dass Bemühungen, dem Antisemitismus
entgegenzutreten, die sorgfältige Umsetzung rechtlicher
Mittel gegen Rassismus und Rassendiskriminierung in
Bezug auf alle Täter und zum Nutzen aller Opfer
einschließen sollte, mit besonderer Betonung der Mittel
gegen Aufhetzung zu Rassengewalt, Hass und
Diskriminierung;
Weiterhin überzeugt, dass diese Bemühungen ebenfalls
die Werbung für Dialog und Zusammenarbeit zwischen den
unterschiedlichen Segmenten der Gesellschaft auf
örtlicher und nationaler Ebene beinhalten sollte,
einschließlich Dialog und Kooperation zwischen
unterschiedlichen kulturellen, ethnischen und
religiösen Gemeinschaften;
Mit starker Betonung der Rolle der Bildung im Werben
für Toleranz und Respekt der Menschenrechte, damit
gegen den Antisemitismus;
Wird empfohlen, dass die Regierungen der
Mitgliedsstaaten:
der Bekämpfung des Antisemitismus hohe Priorität
einräumen und alle notwendigen Maßnahmen zur
Bekämpfung all seiner Erscheinungsformen treffen, ohne
Rücksicht auf deren Ursprung;
sicher stellen, dass Aktionen, die auf die Abwehr des
Antisemitismus zielen, beständig den ihnen zustehenden
Platz unter Aktionen gegen Rassismus eingeräumt wird;
sicher stellen, dass der Kampf gegen Antisemitismus auf
allen administrativen Ebenen (national, regional und
lokal) ausgeführt wird und die Einbeziehung einer
großen Bandbreite von Akteuren aus unterschiedlichen
Bereichen der Gesellschaft (politisch, juristisch,
wirtschaftlich, sozial, religiös, bildungsmäßig) in
diese Bemühungen fördern;
Gesetzgebung einführt, die auf die Bekämpfung des
Antisemitismus zielt und die Vorschläge des ECRI in
ihrer Allgemeinen Politik-Empfehlung Nr. 7 auf nationale
Gesetzgebung zur Bekämpfung von Rassismus und
Rassendiskriminierung einbezieht;
Sicher stellt, dass die Gesetze dafür Sorge tragen,
dass für alle kriminellen Taten eine rassistische
Motivation einen schwer wiegenden Umstand darstellt und
solche eine Motivation antisemitische Motivation
abdeckt;
Sicher stellt, dass das Strafgesetz im Bereich der
Bekämpfung von Rassismus Antisemitismus abdeckt und die
folgenden antisemitischen Taten bestraft, wenn diese
absichtlich begangen werden:
a. öffentlicher Aufruf zu Gewalt, Hass oder
Diskriminierung gegenüber einer Person oder einer
Personengruppe auf Grund ihrer jüdischen Identität
oder Herkunft;
b. öffentliche Beleidigung und Verunglimpfung einer
Person oder Personengruppe auf Grund ihrer
tatsächlichen oder vermeintlichen jüdischen Identität
oder Herkunft;
c. Drohungen gegen eine Person oder Personengruppe auf
Grund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen
jüdischen Identität oder Herkunft;
d. Öffentliche Äußerung einer Ideologie, mit
antisemitischer Zielsetzung, die eine Gruppe oder
Personengruppe auf Grund ihrer jüdischen Identität
oder Herkunft herabsetzt oder verunglimpft;
e. Öffentliche Leugnung, Trivialisierung,
Rechtfertigung oder Duldung der Schoah;
f. Öffentliche Leugnung, Trivialisierung,
Rechtfertigung oder Duldung - mit antisemitischer
Zielsetzung - von Verbrechen des Völkermords,
Verbrechen gegen die Menschheit oder Kriegsverbrechen,
die an Personen auf Grund ihrer jüdischen Identität
oder Herkunft verübt werden;
g. Öffentliche Verbreitung oder öffentlicher Vertrieb
oder die Produktion oder Lagerung zu öffentlicher
Verbreitung oder öffentlichen Vertrieb mit
antisemitischer Zielsetzung von geschriebenem, Bild-
oder anderem Material, das Erscheinungsformen
beinhaltet, die von den Punkten a), b), c), d), e), f)
oben abgedeckt werden;
h. Schändung und Entweihung jüdischen Eigentums und
jüdischer Gedenkstätten, die mit antisemitischer
Zielsetzung erfolgt;
i. Die Schaffung oder die Führung einer Gruppe, die
Antisemitismus propagiert; Unterstützung einer solchen
Gruppe (z.B. durch die Zuleitung von Finanzmitteln an
die Gruppe, das Stillen anderer materieller
Bedürfnisse, Produzierung oder Erwerb von Dokumenten);
Teilnahme an ihren Aktivitäten mit der Absicht zu den
Vergehen beizutragen, die von den Punkten a), b), c),
d), e), f), g) und h) oben abgedeckt werden;
Sicher stellen, dass die Strafgesetzgebung
antisemitische Verbrechen abdeckt, die über das
Internet, Satellitenfernsehen und andere moderne
Informations- und Kommunikationsmittel begangen werden;
Sicher stellen, dass die Gesetze eine Verpflichtung
bietet die öffentliche Finanzierung von Organisationen
zu unterbinden, die Antisemitismus fördern,
einschließlich politischer Parteien;
Sicher stellen, dass die Gesetze für die Möglichkeit
der Auflösung von Organisationen bietet, die
Antisemitismus fördern;
Angemessene Maßnahmen treffen um sicherzustellen, dass
Gesetzgebung mit dem Ziel der Verhinderung und
Sanktionierung von Antisemitismus effektiv umgesetzt
wird;
Gezielte Ausbildung von Personen geboten wird, die auf
allen Ebenen des Strafverfolgungssystems - Polizei,
Staatsanwälte, Richter - arbeiten, mit Ausblick auf
zunehmendes Wissen über antisemitische Verbrechen und
wie solche Taten effektiv verfolgt werden können;
Schritte unternehmen, um Opfer antisemitischer Taten zu
ermutigen antisemitische Akte öffentlich zu machen und
ein effektives System zur Datensammlung zu installieren,
um die Nachverfolgung gründlich zu beobachten, die
solchen Beschwerden gegeben wird;
Eine funktionierende und unabhängige Instanz
einzurichten und zu unterstützen, die nach den Vorgaben
arbeitet, die in der Allgemeinen Politik-Empfehlung Nr.
2 der ECRI zu spezialisierten Einheiten zur Bekämpfung
von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und
Intoleranz auf nationaler Ebene ausgeführt wurden und
sicher stellen, dass die von diesem Organ ausgeführten
Aktionen alle Formen des Antisemitismus abdeckt;
Antirassistische Erziehung in den Lehrplänen auf allen
Ebenen und auf integrierte Weise einführen,
einschließlich solcher Inhalte, die ein Bewusstsein
für Antisemitismus aufbaut, sein Auftreten durch die
Jahrhunderte und die Wichtigkeit der Bekämpfung seiner
verschiedenen Erscheinungsformen, um sicherzustellen,
dass Lehrer die notwendige Ausbildung erhalten;
Dafür werben, jüdische Geschichte wie auch die
positiven Beiträge jüdischer Personen, Gemeinden und
Kultur zu den europäischen Gesellschaften zu lernen;
Dafür werben, dass in Schulen von der Schoah gelernt
wird und die Entwicklungen die dazu führten, ebenso,
dass sichergestellt wird, dass die Lehrer angemessen
ausgebildet sind, um diese Frage in einer Art und Weise
anzusprechen, durch die Kinder auch über die
gegenwärtigen Gefahren reflektieren und wie das
Wiederaufkommen eines solchen Ereignisses verhindert
werden kann;
Für das Lernen und Forschung zur Tötung und
systematischen Verfolgung von Juden und andere Personen
unter totalitären Regimen nach dem Zweiten Weltkrieg
werben;
Sicherzustellen, das, wo antisemitische Taten in einem
schulischen Kontext statt finden, durch gezieltes
Training und Materialien Schuldirektoren, Lehrer und
anderes Personal angemessen vorbereitet sind, dieses
Problem effektiv anzugehen;
Die positive Rolle unterstützen, die die Medien bei der
Förderung von gegenseitigem Respekt und Wirken gegen
antisemitischen Stereotypen und Vorurteilen spielen
können;
Forschungsprojekte und unabhängige Beobachtung von
Erscheinungsformend es Antisemitismus unterstützen und
dazu ermutigen;
Die Aktivitäten von Nicht-Regierungs-Organisationen
unterstützen, die eine wichtige Rolle bei der
Bekämpfung des Antisemitismus, der Wertschätzung von
Verschiedenheit und der Entwicklung von Dialog und
gemeinsamen antirassistischen Aktionen verschiedener
kultureller, ethnischer und religiöser Gemeinschaften
spielen;
Die notwendigen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen,
dass die Religionsfreiheit voll garantiert wird und dass
öffentliche Institutionen in ihrem Alltag dafür
sorgen, dass eine vernünftige Ansammlung kultureller
und anderer Notwendigkeiten gegeben ist;
Den Dialog zwischen unterschiedlichen religiösen
Gemeinschaften auf lokaler und nationaler Ebene
unterstützen, um gegen rassistische Stereotype und
Vorurteile vorzugehen, einschließlich der Versorgung
mit Geldern und der Einrichtung institutioneller Foren
für multireligiösen Dialog;
Sicher stellen, dass religiöse Leiter auf allen Ebenen
vermeiden Antisemitismus zu schüren und religiöse
Leiter ermutigt werden Verant-wortung für die Lehren zu
übernehmen, die an der Basis verbreitet werden;
Politische Akteure und Meinungsführer ermutigen
öffentlich eine feste Haltung gegen Antisemitismus
einzunehmen, sich regelmäßig gegen seine verschiedenen
Erscheinungsformen einschließlich all seiner
gegenwärtigen Formen aussprechen und klar machen, dass
Antisemitismus nicht toleriert wird.
1 Albanien, Andorra, Armenien,
Aserbeidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Georgien, Griechenland, Island, Irland, Italien,
Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg,
Malta, "die Ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien", Moldawien, die Niederlande, Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische
Föderation, San Marino, Serbien und Montenegro, die
Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, die
Schweiz, Tschechische Republik, die Türkei, die
Ukraine, Ungarn, das Vereinigte Königreich, Zypern
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