"Auge um Auge, Zahn um Zahn"
Diese Worte aus der Tora (2 Mose 21,24) haben in unserer
Umgangssprache eine sprichwörtliche Bedeutung
angenommen, die ihren wahren Sinn verdreht. Sie gelten
heute noch immer als die klassische Formulierung einer
strengen Vergeltung mit Gleichem und stehen so für eine
widerwärtige und verabscheuungswürdige Moral, die von
mitleidloser Rachgier getrieben wird. Weil viele nur
diese Worte aus dem Alten Testament kennen, stehen sie
weithin für dessen Inhalt. In der medialen
Meinungsfabrikation dient "Auge um Auge" immer
wieder als Formel, um die Politik des Staates Israel
gegenüber seinen arabischen Nachbarn zu
charakterisieren. Das dürfte eine säkulare Fortsetzung
des christlichen Antisemitismus sein. Denn in der Kirche
herrschte seit Jahrhunderten das Bild von einer
jüdischen bzw. pharisäischen Moral, die sich vom
angeblichen Rachegott des Alten Testamentes herleitet.
Bis heute spricht christliche Auslegung vom
Talionsgesetz, als ginge es hier um Vergeltung. Aber
nicht nur die rabbinische Auslegungstradition, auch der
Wortlaut der Weisung (2 Mose 21, 23-24) und die
grundlegende Rechtsidee der Tora, wonach Barmherzigkeit
das Herz der Gerechtigkeit ist, stehen solcher Sicht
entgegen.
Die jüdische Auslegung verwarf seit eh (1) das sog.
wörtliche Verständnis von Auge um Auge und erkannte
stets auf eine Anweisung zu adäquater finanzieller
Entschädigung. Für einen angerichteten Schaden soll
dem Geschädigten vom Schädiger ein gerechter Ersatz
nach genauer gerichtlicher Schätzung ausgezahlt werden:
"Wer seinen Nächsten verwundet, ist ihm fünf
Dinge dafür schuldig: Schadensersatz, Schmerzensgeld,
Heilungskosten, Entschädigung für Versäumnis der
Arbeit und Strafgeld für die Beschämung"
(Babylon. Talmud, Baba Qamma 8,1).
Ein Blick auf den Wortlaut der Weisung und ihren
Zusammenhang im Text erweist die völlige Unhaltbarkeit
aller Auslegungen, die meinen, es gehe hier um
Vergeltung bzw. Rache: Wenn Männer miteinander hadern
und stoßen eine schwangere Frau, und es gehen ihre
Kinder ab, ohne dass ein Unfall geschieht, gebüßt,
gebüßt soll es werden, sobald der Gatte der Frau ihm
auferlegt, und er gebe es durch die Sühnerichter. Wenn
aber ein Unfall geschieht, so gib Leben um Leben, Auge
um Auge, Zahn um Zahn, Fuß um Fuß, Brandmal um
Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme (2 Mose
21,22-25).
Das hebr. `ason´, das wir mit `Unfall´ wiedergeben,
umfasst jede Art von Verletzung. Dafür soll in jedem
Fall eine Buße festgesetzt werden. Wichtig ist die
Feststellung, dass es sich um eine versehentliche
Körperverletzung einer unbeteiligten dritten Person
handelt. Wer wird schon einer Schwangeren vorsätzlich
in den Leib treten! Im Unterschied zu anderen
Gesetzeswerken (z.B. Codex Hammurapi) taucht dieser Fall
in der Tora nicht auf. Bei Auge um Auge geht es offenbar
um die gewissenhaft festzulegende Bußleistung für
einen unabsichtlich zugefügten, aber schmerzhaften
Schadens.
Mit so gib sind die Richter angesprochen. Die Einzahl
steht, weil sie Israel repräsentieren und die dem Volk
von Gott am Sinai aufgetragene Gerechtigkeit in Kraft
setzen sollen (2Mose 21, 12-14). Sie sollen eine
angemessene Wiedergutmachung aller Schäden festsetzen.
Im Hebräischen ist Auge um Auge die technische
Bezeichnung für einen gerechten Ersatz, was sich aber
auch aus dem Zusammenhang logisch ergibt. Unüberhörbar
endet der Sinnabschnitt mit der unzweideutigen
Aufforderung: Wenn jemand seinen Sklaven oder seine
Sklavin ins Auge schlägt und es zerstört, so soll er
sie für das Auge freilassen. Und wenn er seinem Sklaven
oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er
sie für den Zahn freilassen. (2Mose 21,26f). So sieht
Gerechtigkeit nach der Tora aus. Der unwiederbringlich
Geschädigte erhält das höchste Gut: die Freiheit. Und
der Sklavenbesitzer: eine Geldstrafe. Er muss sich nach
einem neuen Knecht umschauen. So ist es für einen Juden
und auch den aufmerksamen Leser der Bibel unmöglich,
aus dieser Weisung körperverstümmelnde Vergeltung
herauszuhören.
Gerechtigkeit schloss schon im alten Israel
Barmherzigkeit ein. Jene ist undenkbar ohne diese und
umgekehrt. Barmherzig ist der Gerechte (Ps 112,4).
Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit wird gnadenlos,
Barmherzigkeit ohne Gerechtigkeit verantwortungslos.
Gerechtigkeit ist Solidarität von Gottes Geschöpfen
und erstreckt sich auf die Tiere: Der Gerechte erbarmt
sich seines Viehs, das Herz des Gottlosen ist grausam
(Spr. 12,10). Das geht bis zum Mitgefühl für den
Ochsen, der unter dem Arbeitsjoch Appetit bekommt: Du
sollst dem Ochsen, der das Korn drischt, das Maul nicht
verbinden (5Mose 25,4). Die Mitte ist der Tora ist die
Hinwendung zum bedürftigen Mitmenschen: Wenn ein
Fremdling bei dir wohnt, ... so sollt ihr ihn nicht
bedrücken. Wie ein einheimischer aus eurer Mitte soll
euch der Fremdling gelten ... du sollst ihn lieben wie
dich selbst (3 Mose 19,33f). Deshalb auch die
wiederholten Mahnungen, Witwen, Waisen und Arme nicht zu
bedrücken (2Mose 22,22; 23,6; 5Mose 24,14.17; 27,19;
Jes 1,17). Diesem Geist der Tora würde es zutiefst
widersprechen, die Weisung Auge um Auge als gnadenlose
Rachejustiz zu lesen, statt als die erinnernde
Aufzählung der Wunden, die einem arg Geschlagenen
zugefügt wurden. Jede Wunde ruft nach Erbarmen, nach
Mitleid, nach Wiedergutmachung, nach Solidarität. So
wäre die Liste der schmerzenden Wunden eine Einweisung
in eine bedacht und fürsorglich wahrzunehmende
Verantwortung für den geschädigten und leidenden
Mitmenschen. (2)
Das Neue Testament zitiert einmal: Ihr habt gehört,
dass gesagt ist: Auge um Auge, Zahn um Zahn, und ich
sage euch, dass ihr dem Bösen nicht entgegenstehen
sollt (Mt 5,38f). Ohne das unnötige: "Ich aber
sage euch", wie gemeinhin übersetzt wird, was
einen Gegensatz zum Alten Testament unterstellt,
erkennen wir in Jesus hier den schriftgelehrten Ausleger
der alten Weisung, jede Wunde zu bedenken. Matthäus
lässt ihn für seine Gemeinde sprechen, die von
römischen Besatzungssoldaten blutig und willkürlich
drangsaliert wird. Er legt die Weisung für Verfolgte
aus, die sich selbst schützen müssen. Besser als sich
der überlegenen Gewalttätigkeit körperlich
entgegenzustellen, ist eine andere Strategie, die hilft,
verletzte Augen, ausgeschlagene Zähne, Wunden und
Striemen zu vermeiden: den Feind durch Gutes-Tun zum
Schweigen zu bringen (1 Petr 2,15; Röm 12,21), seine
innere Entwaffnung durch eine überraschende
Großmütigkeit: Wer dich auf den rechten Backen
schlägt, dem biete auch den andern dar, ... und wer
dich nötigt eine Meile zu gehen, mit dem gehe zwei (Mt
5,41). Jeder römische Soldat konnte damals einen Juden
zwingen, sein Gepäck zu schleppen. Wenn er dich für
eine Meile zur Fron zwingt, dann gehe zwei mit ihm, sagt
Jesus. Dem Überlegenen wird die Initiative genommen,
Böses mit Gutem vergolten, ein freundschaftliches
Gespräch kann entstehen. Können denn zwei miteinander
wandern, es sei denn, sie werden einig unterwegs? (Am
3.3). Stellvertretende Wiedergutmachung von empfangenen
und drohenden Wunden durch zuvorkommende Großmut.
Feindesliebe.
Die christliche Umdeutung von Auge um Auge ist schwer zu
datieren. Kirchenvater Augustin sah darin ein Gesetz der
Gerechtigkeit, nicht des Hasses. Aber auch er sprach von
gerechter Vergeltung: ein Auge und nicht zwei, ein Leben
und nicht das der ganzen Familie, wie bei der Blutrache.
Der Irrtum beginnt dort, wo in dieser Weisung eine
begrenzte = gerechte Rache bzw. Vergeltung gesehen wird
und nicht die Einweisung in eine jede Wunde bedenkende
mitleidvolle Verantwortung für den schmerzvoll
geschädigten Mitmenschen. So gesehen wird die
Übersetzung von Martin Buber zur allein zutreffenden:
... gib Lebensersatz für Leben, Augersatz für Auge,
Zahnersatz für Zahn, ..."
Tatsächlich kennen die nichtjüdischen Völker im
Unterschied zur Tora ein Vergeltungsrecht. Die erste
Bestimmung auf den zwölf Tafeln des ältesten
römischen Gesetzeskodex lautet: "Wenn jemand ein
Körperglied zerrissen wird, soll, wenn der Täter sich
mit dem Opfer nicht vergleicht, Wiedervergeltung
sein." Der Täter soll nur das gleiche Übel
erleiden, das er seinem Opfer zugefügt hat. Die
Vollstreckung obliegt dem Opfer bzw. seiner Sippe. Was
wie eine Einschränkung der Privatrache daherkommt, war
faktisch ihre Legalisierung.
Es ist ein antijüdisches Paradox der Geschichte, dass
dem Judentum, dessen Tora Mitleid, Barmherzigkeit und
Gerechtigkeit lehrt, die Rachegesinnung eines strengen
Vergeltungsgesetzes unterstellt wurde. Welches Volk
neben dem jüdischen kannte in seiner Geschichte weder
Folter im Prozess noch Verstümmelungen als Strafe?
Welches Volk außer dem jüdischen musste sich so in
Verdrehung der von ihm verkündeten Wahrheit schmähen
lassen? Vielmehr könnte jede Gesetzgebung von der Tora,
deren Rechtsprechung aus dem Gedenken an die Schmerzen
der Geschlagenen und Gedemütigten kommt, lernen.
(1) Zu Zeiten des Zweiten Tempels, d.h.
zwischen Rückkehr aus dem babylonischen Exil (ca. 530
a.C.) und der Tempelzerstörung durch die Römer (70
p.C.), genauer seit es nach dem Erfolg der
makkabäischen Erhebung (175-128 a.C.) eine Spaltung
zwischen Sadduzäern und Pharisäern gab, war es
zwischen ihnen umstritten, ob Auge um Auge wörtlich zu
verstehen sei, bis sich die Auslegung der letzteren
durchsetzte. Das war nach Josephus, nachdem die
Pharisäer die Mehrheit im Synhedrion erlangt hatten.
(2) Auch andere Weisungen erinnern zu ihrer Begründung
ausdrücklich an Leiden und Not des Nächsten: Wenn du
den Mantel eines andern zum Pfande nimmst, so sollst du
ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
denn er ist doch seine einzige Decke, die Hülle seines
Leibes. Worauf sollte er sonst schlafen? Wenn er zu mir
schreit, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig
(2 Mose 22,25ff).
Nachtrag zum Artikel Pharisäer
betreffend ihr Verhältnis zu den Sadduzäern (s.
zurückliegende Ausgabe von Ma Nishma?)
Ihre im Sinne der Tora konsequente
Ablehnung des Götzendienstes brachte die Pharisäer im
Unterschied zu den Sadduzäern immer wieder in
feindseligen Konflikt mit der Obrigkeit der
Besatzungsmacht. Sie standen z.B. hinter den
Massenprotesten, als Pilatus Fahnen mit dem Bild des
Kaisers nach Jerusalem holen wollte, und als eine
Menschenmenge den römischen Adler vom Tempelportal
hinabschleuderte. Auch im Alltag sollte jeder Jude den
Anschein einer Verbeugung vor einem Götzenbild
vermeiden. Wenn einem vor einem Götzen ein Dorn im Fuß
sitzen bleibt, so darf man sich nicht bücken, um ihn zu
entfernen, weil es den Anschein hat, als bücke man sich
vor einem Götzen; sieht man es nicht, so ist es erlaubt
(Babylon. Talmud, aboda zara 12a).
Klaus-Peter Lehmann, Pastor i.R.,
Augsburg
(Quelle: Materialdienst des Ev Arbeitskreises Kirche und
Israel in Hessen und Nassau, Ausgabe Nr. 2 / April 2007.
Hier schreibt der Verfasser an einer Folge "Urteil
statt Vorurteil", in der er sich unter Aufnahme von
Stichworten wie "Auge um Auge" oder
"Pharisäer" mit antijüdischen Vorurteilen
auseinandersetzt.)
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